Chraft Chäller SignetChraft Chäller

Datenschutzerklärung

Stand: 16. Juli 2026 · Version 2.0

1. Geltungsbereich und anwendbares Recht

Diese Datenschutzerklärung informiert nach Art. 19 ff. DSG darüber, welche Personendaten die Chraft Chäller AG im Zusammenhang mit dem Betrieb des Chraft Chäller Therapie- und Trainingscenters, der zugehörigen Web-Anwendung und des öffentlich zugänglichen Anfrageformulars «Therapieanfrage» beschafft und bearbeitet. Das Angebot richtet sich ausschliesslich an Personen in der Schweiz. Massgeblich sind das Bundesgesetz über den Datenschutz vom 25. September 2020 (DSG, SR 235.1) sowie die Verordnung über den Datenschutz vom 31. August 2022 (DSV, SR 235.11).

2. Verantwortlicher

Verantwortlich für die nachfolgend beschriebenen Datenbearbeitungen im Sinne von Art. 5 lit. j DSG ist die Chraft Chäller AG, Burghaldenweg 20, 4435 Niederdorf, Schweiz; Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht, eingetragen im Handelsregister des Kantons Basel-Landschaft unter der Unternehmens-Identifikationsnummer CHE-358.750.568. Die Anwendung wird unter den Bezeichnungen «Chraft Chäller Therapie- und Trainingscenter» und «Chraft Circle» betrieben.

Anliegen mit datenschutzrechtlichem Bezug richten Sie bitte an Arno Müller unter info@chraft-chaeller.ch oder telefonisch an +41 61 953 13 13.

3. Bearbeitete Personendaten

Die Chraft Chäller AG bearbeitet diejenigen Personendaten, die zur Begründung, Verwaltung und Abwicklung der Vertragsbeziehungen mit ihren Vertragspartnern, zur Erbringung der angebotenen Vermittlungsleistung sowie zur Erfüllung der einschlägigen gesetzlichen Pflichten erforderlich sind. Erfasst werden im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung namentlich Stamm- und Kontaktangaben, fachlich relevante Berufsangaben sowie die zur ordnungsgemässen Abrechnung notwendigen finanziellen und vertraglichen Daten samt der zugehörigen Belege, Korrespondenz und Buchhaltungsunterlagen. Hinzu kommen periodisch erfasste Umsatz-, Pensum- und Belegungsdaten sowie die im Verlauf der Geschäftsbeziehung anfallenden Vertragsanpassungen und Abrechnungs-Snapshots.

Soweit eine Person ein persönliches Benutzerkonto erhält, werden zusätzlich die zur Authentifizierung und sicheren Bedienung der Anwendung notwendigen Angaben bearbeitet. Authentifizierungsmerkmale werden ausschliesslich in geschützter, nicht rückrechenbarer Form abgelegt; Einladungs- und Zurücksetzungs-Codes werden zeitlich befristet, in geschützter Form gespeichert und nach Gebrauch oder Ablauf entwertet. Bei der erstmaligen Annahme der Einladung werden der Zeitpunkt der Zustimmung zu dieser Erklärung, die massgebliche Fassung dieser Erklärung sowie die auf das Netzsegment gekürzte IP-Adresse der genutzten Verbindung dokumentiert; diese Angaben dienen ausschliesslich dem Nachweis der erteilten Zustimmung.

Über das öffentlich zugängliche Anfrageformular «Therapieanfrage» können interessierte Personen einen Vermittlungswunsch hinterlegen. In diesem Rahmen werden insbesondere Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Telefon, E-Mail-Adresse, die Angabe zum Vorliegen einer ärztlichen Verordnung, gewünschte Therapieformen, Verfügbarkeitsangaben (Wochentage, ergänzender Hinweis) sowie eine kurze, von der anfragenden Person selbst formulierte Beschreibung des Anliegens bearbeitet. Diese Beschreibung kann Angaben über die Gesundheit enthalten und gilt insoweit als besonders schützenswerte Personendaten im Sinne von Art. 5 lit. c Ziff. 2 DSG. Die Bearbeitung stützt sich auf die ausdrückliche Einwilligung der anfragenden Person (Art. 6 Abs. 6 und Abs. 7 lit. a DSG); deren Erteilung wird zusammen mit dem Zeitstempel, der massgeblichen Fassung dieser Erklärung und der auf das Netzsegment gekürzten IP-Adresse als Einwilligungsbeleg dokumentiert. Bezieht sich die Anfrage auf eine minderjährige Person, wird die Einwilligung durch die Inhaberin oder den Inhaber der elterlichen Sorge erteilt (Art. 304 ZGB); urteilsfähige Minderjährige (Art. 16 ZGB) können die Einwilligung in höchstpersönlichen Angelegenheiten selbst erteilen. Anfragen können zudem durch eine im Center tätige Fachperson nach mündlicher Zustimmung der betroffenen Person beziehungsweise der Inhaberin oder des Inhabers der elterlichen Sorge hinterlegt werden; in diesem Fall stützt sich die Bearbeitung ergänzend auf das überwiegende private Interesse der betroffenen Person an einer zeitnahen Vermittlung (Art. 31 Abs. 1 DSG).

Aus betrieblichen Gründen sowie zur Sicherstellung der ordnungsgemässen Funktionsweise und Integrität der Anwendung fallen technische Verbindungs- und Protokolldaten an, namentlich Zeitstempel, Anfragedaten und — im Rahmen der Sicherheits- und Missbrauchsabwehr — Internet-Adressdaten in vollständiger oder gekürzter Form. Sicherheitsrelevante Vorgänge, insbesondere Anmeldungen, Passwort- und Kontoänderungen, Datenexporte und Anpassungen an bestätigten Abrechnungen, werden zur Nachvollziehbarkeit, zur Erfüllung handelsrechtlicher Pflichten und zur Gewährleistung der Datensicherheit (Art. 8 DSG) in einem geschützten Vorgangsprotokoll festgehalten.

4. Besonders schützenswerte Personendaten

Im Verwaltungsbereich der Anwendung — namentlich bei Stamm-, Vertrags-, Abrechnungs- und Belegungsdaten — werden keine besonders schützenswerten Personendaten im Sinne von Art. 5 lit. c DSG bearbeitet. Berufsbezeichnungen erfasster Vertragspartner stellen Angaben zum beruflichen Tätigkeitsfeld dar und enthalten weder Informationen über die Gesundheit der betreffenden Person noch über deren Klientel.

Im Rahmen des Anfrageformulars «Therapieanfrage» können demgegenüber Angaben über die Gesundheit erfasst werden, da die anfragende Person ihr Anliegen frei beschreibt und gegebenenfalls die gewünschte Therapieform sowie das Vorliegen einer ärztlichen Verordnung angibt (Art. 5 lit. c Ziff. 2 DSG). Die Bearbeitung erfolgt im engen Rahmen des in Abschnitt 3 beschriebenen Vermittlungszwecks, gestützt auf die ausdrückliche Einwilligung der anfragenden Person (Art. 6 Abs. 7 lit. a DSG) und im Übrigen auf die in Abschnitt 5 ausgewiesenen Grundlagen. Genetische oder biometrische Daten werden nicht bearbeitet; ein Profiling im Sinne von Art. 5 lit. f DSG findet nicht statt.

5. Bearbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen

5.1 Grundsatz

Personendaten werden nach den Grundsätzen der Rechtmässigkeit, von Treu und Glauben, der Verhältnismässigkeit, der Zweckbindung, der Richtigkeit und der Datensicherheit bearbeitet (Art. 6 und 8 DSG). Das DSG lässt die Bearbeitung von Personendaten durch private Verantwortliche grundsätzlich ohne besonderen Erlaubnistatbestand zu; eines Rechtfertigungsgrunds nach Art. 31 DSG bedarf es nur, wo eine Bearbeitung die Persönlichkeit der betroffenen Person verletzen würde (Art. 30 DSG), namentlich bei der Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten oder bei einer Bearbeitung gegen den ausdrücklich erklärten Willen der betroffenen Person.

5.2 Übersicht der Bearbeitungszwecke

Die in Abschnitt 3 genannten Daten werden zu nachstehenden Zwecken und gestützt auf folgende Grundlagen bearbeitet:

ZweckDatenkategorienGrundlage / Rechtfertigung
Anbahnung, Abschluss, Verwaltung und Abwicklung der Vertragsverhältnisse einschliesslich Korrespondenz, Abrechnung und BelegungsplanungStamm- und Kontaktangaben, Vertrags- und Abrechnungsdaten, BelegungsdatenBearbeitung im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung eines Vertrags (Art. 31 Abs. 2 lit. a DSG)
Authentifizierung, Sitzungsverwaltung, Einladungen und Passwortrücksetzung; Nachweis der Zustimmung zu dieser ErklärungAnmeldedaten, Sitzungsmerkmale, Einladungs- und Rücksetzungs-Codes, Zustimmungs-ZeitstempelVertragsabwicklung (Art. 31 Abs. 2 lit. a DSG); Gewährleistung der Datensicherheit (Art. 8 DSG)
Sicherheits- und Vorgangsprotokolle, Missbrauchsabwehr, Nachvollziehbarkeit von Anpassungen an bestätigten AbrechnungenVerbindungs- und Protokolldaten, Vorgangs-Metadaten, ändernde Person, Diff-WerteÜberwiegendes privates Interesse an Betriebssicherheit und Beweisbarkeit (Art. 31 Abs. 1 DSG); Pflicht zur Datensicherheit (Art. 8 DSG i.V.m. Art. 1 ff. DSV)
Entgegennahme und Vermittlung von Therapieanfragen einschliesslich Weitergabe der Anfrage an die fachlich geeignete FachpersonKontaktangaben, Angaben über die Gesundheit, Verfügbarkeitshinweise, EinwilligungsbelegAusdrückliche Einwilligung (Art. 6 Abs. 6 und Abs. 7 lit. a i.V.m. Art. 31 Abs. 1 DSG); bei Minderjährigen erteilt durch die Inhaberin oder den Inhaber der elterlichen Sorge (Art. 304 ZGB) beziehungsweise bei Urteilsfähigkeit durch die minderjährige Person selbst (Art. 16 ZGB); bei Hinterlegung durch eine Fachperson ergänzend überwiegendes privates Interesse der betroffenen Person an einer zeitnahen Vermittlung (Art. 31 Abs. 1 DSG)
Automatisierte Auslesung hochgeladener Vertragsdokumente (Abschnitte 5.3, 6 und 7)Inhalte hochgeladener VertragsdokumenteBearbeitung im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung eines Vertrags (Art. 31 Abs. 2 lit. a DSG); Garantien für die Bekanntgabe ins Ausland gemäss Abschnitt 7
Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungs-, Buchführungs- und AuskunftspflichtenVertrags- und Abrechnungsunterlagen einschliesslich AnpassungenGesetzliche Pflicht (Art. 958f OR; Rechtfertigung durch Gesetz, Art. 31 Abs. 1 DSG)

5.3 Automatisierte Auslesung von Vertragsdokumenten

Zur Erleichterung der Datenerfassung werden hochgeladene Vertragsdokumente durch ein System der künstlichen Intelligenz (Sprachmodell) automatisiert ausgelesen; das System schlägt die im Dokument enthaltenen Vertragsangaben in strukturierter Form zur Übernahme vor. Sämtliche so gewonnenen Angaben werden vor jeder Übernahme in den Datenbestand durch die zuständige Person geprüft und freigegeben. Eine automatisierte Einzelentscheidung im Sinne von Art. 21 DSG findet nicht statt.

6. Empfänger und Auftragsbearbeitung

Eine Bekanntgabe von Personendaten erfolgt ausschliesslich, soweit dies zur Erfüllung der genannten Zwecke erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht hierzu besteht. Die Anwendung selbst, die Datenhaltung sowie der Versand transaktionaler E-Mails werden durch die in Genf ansässige Infomaniak Network SA in Schweizer Rechenzentren betrieben; die Beziehung ist durch einen Auftragsbearbeitungsvertrag im Sinne von Art. 9 DSG geregelt. Sämtliche im Rahmen dieser Bearbeitung anfallenden Daten verbleiben auf Servern in der Schweiz.

Für die in Abschnitt 5.3 beschriebene automatisierte Auslesung hochgeladener Vertragsdokumente wird die Claude API der Anthropic PBC (San Francisco, Vereinigte Staaten von Amerika) als Auftragsbearbeiterin eingesetzt. Übermittelt werden hierbei ausschliesslich die im jeweiligen Dokument enthaltenen Angaben. Die Beziehung ist durch das Anthropic Data Processing Addendum geregelt; danach werden die übermittelten Inhalte nicht zum Training von Modellen verwendet und innert längstens dreissig Tagen gelöscht. Daten der Therapieanfrage sowie sonstige Angaben mit Gesundheitsbezug werden Anthropic PBC nicht übermittelt. Die Garantien für diese Bekanntgabe ins Ausland sind in Abschnitt 7 ausgewiesen. Weiterführende Informationen finden sich unter anthropic.com/legal/commercial-terms und anthropic.com/legal/dpa; die jeweils aktuelle Liste der Subprozessoren ist unter anthropic.com/subprocessors abrufbar.

Wird eine Therapieanfrage entgegengenommen und an eine fachlich geeignete, im Center tätige Fachperson vermittelt, so bearbeitet diese die übermittelten Angaben ab der Übernahme der Anfrage als eigenständige Verantwortliche im Sinne von Art. 5 lit. j DSG; massgeblich sind ab diesem Zeitpunkt die für die jeweilige Fachperson geltenden berufs- und gesundheitsrechtlichen Vorschriften. Eine darüber hinausgehende Bekanntgabe an Dritte findet nur statt, soweit sie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder vertraglicher Verhältnisse erforderlich ist; in Betracht kommen namentlich Buchhaltung, Revisionsstelle, zuständige Behörden sowie Banken zur Zahlungsabwicklung.

Zur Erkennung kompromittierter Passwörter wird beim Setzen oder Ändern eines Passworts ein Abruf gegen den Dienst «Have I Been Pwned» (Have I Been Pwned LLC) durchgeführt. Übermittelt werden dabei ausschliesslich die ersten fünf Hexadezimalzeichen eines kryptografischen Streuwerts (SHA-1) des eingegebenen Passworts (k-Anonymitäts-Verfahren); weder das Passwort selbst noch eine identifizierende Angabe zur betroffenen Person verlassen die Anwendung. Da die übermittelten Fragmente keiner bestimmten oder bestimmbaren Person zugeordnet werden können, handelt es sich nicht um Personendaten im Sinne von Art. 5 lit. a DSG; eine Bekanntgabe von Personendaten liegt insoweit nicht vor. Der Abruf dient der Gewährleistung der Datensicherheit (Art. 8 DSG); bei nicht erreichbarem Dienst wird der Vorgang ohne externe Prüfung fortgesetzt.

Eine Weitergabe von Daten an Werbenetzwerke, Analysedienste oder Social-Media-Plattformen erfolgt nicht; entsprechende Dienste, Drittanbieter- Schriften, Inhaltsauslieferungsnetzwerke oder Tracking-Werkzeuge sind nicht eingebunden.

7. Bekanntgabe ins Ausland

Die im Rahmen der Vertragsverwaltung, der Therapieanfrage und der Kontoverwaltung anfallenden Daten werden in Schweizer Rechenzentren bearbeitet und nicht regelmässig ins Ausland bekanntgegeben. Eine Bekanntgabe in die Vereinigten Staaten von Amerika erfolgt einzig im Zusammenhang mit der automatisierten Auslesung hochgeladener Vertragsdokumente durch die Anthropic PBC (Abschnitte 5.3 und 6). Bei der ebenfalls in Abschnitt 6 beschriebenen Passwort-Sicherheitsprüfung gegen «Have I Been Pwned» werden keine Personendaten bekanntgegeben.

Ein geeigneter Datenschutz für die Bekanntgabe an die Anthropic PBC wird durch die im Anthropic Data Processing Addendum vereinbarten Standarddatenschutzklauseln gewährleistet (Art. 16 Abs. 2 lit. d DSG). Zweck der Bekanntgabe ist ausschliesslich die automatisierte Auslesung der hochgeladenen Vertragsdokumente; die Empfängerin hat sich verpflichtet, die übermittelten Inhalte nicht zum Training von Modellen zu verwenden und innert längstens dreissig Tagen zu löschen.

8. Aufbewahrung und Löschung

Personendaten werden nur so lange aufbewahrt, wie es der jeweilige Bearbeitungszweck erfordert, eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht — namentlich die zehnjährige Aufbewahrung von Geschäftsbüchern, Buchungsbelegen und Geschäftskorrespondenz nach Art. 958f OR — oder die Wahrung und Abwehr rechtlicher Ansprüche innerhalb der Verjährungsfristen (Art. 127 f. OR) es rechtfertigt. Nach Wegfall des Aufbewahrungsgrunds werden die Daten gelöscht oder anonymisiert (Art. 6 Abs. 4 DSG).

DatenkategorieAufbewahrungsdauer
Vertrags-, Abrechnungs- und Buchhaltungsunterlagen einschliesslich Vertragsanpassungen und zugehöriger DokumenteZehn Jahre nach Ende des Geschäftsjahres
Stamm- und Kontaktdaten von VertragspartnernDauer des Vertragsverhältnisses zuzüglich zehn Jahre
Benutzerkonten und AnmeldedatenDauer des Zugangsrechts; nach dessen Erlöschen werden die Anmeldedaten umgehend entfernt
Therapieanfragen (offen)Längstens zwölf Monate ab Eingang, sofern keine Vermittlung erfolgt; danach vollständige Anonymisierung im System
Therapieanfragen (übernommen)Längstens sechs Monate ab Übernahme durch die Fachperson; danach vollständige Anonymisierung im System
Sicherheits- und VorgangsprotokolleLängstens zwei Jahre, soweit nicht handelsrechtliche Aufbewahrungspflichten eine längere Frist erfordern
Server- und Anwendungs-Verbindungs-LogsLängstens neunzig Tage
Sicherungskopien (verschlüsselt)Dreissig Tage, rollierend
Einladungs- und Passwortrücksetzungs-CodesAutomatische Entwertung mit Ablauf (Einladungen typischerweise achtundvierzig Stunden, Rücksetzungen typischerweise eine Stunde)
Codes zur Bestätigung einer E-Mail-AdressänderungAutomatische Entwertung mit Ablauf (typischerweise eine Stunde)
Sitzungs-CookiesMit Abmeldung oder Sitzungsablauf

9. Rechte der betroffenen Personen

9.1 Auskunftsrecht

Jede Person kann vom Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, ob Personendaten über sie bearbeitet werden (Art. 25 Abs. 1 DSG). Die Auskunft umfasst die Informationen nach Art. 25 Abs. 2 DSG und wird in der Regel innert dreissig Tagen erteilt (Art. 25 Abs. 7 DSG). Sie ist grundsätzlich kostenlos; verlangt die Auskunftserteilung einen unverhältnismässig grossen Aufwand, kann eine angemessene Beteiligung an den Kosten von höchstens 300 Franken verlangt werden, worüber die betroffene Person vorgängig informiert wird (Art. 25 Abs. 6 DSG i.V.m. Art. 19 DSV).

Die Auskunft kann unter den Voraussetzungen von Art. 26 und 27 DSG ganz oder teilweise verweigert, eingeschränkt oder aufgeschoben werden, namentlich wenn ein Gesetz im formellen Sinn dies vorsieht, überwiegende Interessen Dritter entgegenstehen, das Begehren offensichtlich unbegründet ist — insbesondere wenn es einen datenschutzwidrigen Zweck verfolgt — oder offensichtlich querulatorisch ist, oder soweit eigene überwiegende Interessen des Verantwortlichen es erfordern und die Personendaten nicht Dritten bekanntgegeben werden; ein solcher Entscheid wird begründet (Art. 26 DSG). Zur Verhinderung unberechtigter Auskunftserteilung ist die Identität in geeigneter Form nachzuweisen; die betroffene Person hat an ihrer Identifizierung mitzuwirken (Art. 16 DSV).

9.2 Berichtigung

Jede Person kann verlangen, dass unrichtige Personendaten berichtigt werden, es sei denn, eine gesetzliche Vorschrift verbietet die Änderung oder die Personendaten werden zu Archivzwecken im öffentlichen Interesse bearbeitet (Art. 32 Abs. 1 DSG). Kann weder die Richtigkeit noch die Unrichtigkeit der Personendaten festgestellt werden, kann die betroffene Person die Anbringung eines Bestreitungsvermerks verlangen (Art. 32 Abs. 3 DSG).

9.3 Widerspruch, Löschung und Widerruf

Jede Person kann einer Bearbeitung ihrer Personendaten ausdrücklich widersprechen; eine Bearbeitung gegen den ausdrücklich erklärten Willen der betroffenen Person stellt — vorbehältlich eines Rechtfertigungsgrunds nach Art. 31 DSG — eine Persönlichkeitsverletzung dar (Art. 30 Abs. 2 lit. b DSG). Im Rahmen von Art. 32 Abs. 2 DSG kann die betroffene Person überdies verlangen, dass eine bestimmte Datenbearbeitung verboten, eine bestimmte Bekanntgabe an Dritte untersagt oder Personendaten gelöscht oder vernichtet werden. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten — namentlich Art. 958f OR — gehen einem Löschungsverlangen vor; in diesem Fall wird die weitere Bearbeitung auf die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht beschränkt. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden; die Rechtmässigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Bearbeitung bleibt unberührt.

9.4 Datenherausgabe und -übertragung

Jede Person kann die Herausgabe der Personendaten, die sie dem Verantwortlichen bekanntgegeben hat, in einem gängigen elektronischen Format verlangen, sofern die Daten automatisiert bearbeitet werden und die Bearbeitung mit ihrer Einwilligung oder in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Abwicklung eines Vertrags erfolgt (Art. 28 Abs. 1 DSG). Unter denselben Voraussetzungen kann die Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangt werden, sofern dies keinen unverhältnismässigen Aufwand erfordert (Art. 28 Abs. 2 DSG). Herausgabe oder Übertragung können aus den in Art. 26 Abs. 1 und 2 DSG genannten Gründen verweigert, eingeschränkt oder aufgeschoben werden (Art. 29 Abs. 1 DSG).

9.5 Geltendmachung

Zur Ausübung dieser Rechte genügt eine schriftliche Mitteilung an die in Abschnitt 2 genannte Adresse oder eine Nachricht an info@chraft-chaeller.ch. Personen, die eine Therapieanfrage hinterlegt haben oder durch eine Fachperson hinterlegen liessen, können ihre Rechte unter Angabe der bei der Anfrage verwendeten Telefonnummer oder E-Mail-Adresse auf demselben Weg geltend machen. Bei minderjährigen betroffenen Personen werden die vorstehenden Rechte durch die Inhaberin oder den Inhaber der elterlichen Sorge ausgeübt; urteilsfähige Minderjährige können sie ergänzend selbst geltend machen. Begehren werden innert der gesetzlichen Frist behandelt; zur Verhinderung missbräuchlicher Geltendmachung kann ein angemessener Identitätsnachweis, bei elterlicher Vertretung zusätzlich ein Nachweis der Sorgeberechtigung, verlangt werden.

10. Cookies und Browser-Speicher

Die Anwendung setzt ausschliesslich technisch notwendige Cookies ein; sie sind für den Aufbau und die Absicherung der angemeldeten Sitzung erforderlich. Über Zweck und Lebensdauer dieser Cookies wird nachfolgend informiert; ihr Einsatz kann in den Einstellungen des Browsers unterbunden werden, wobei die Anmeldung in diesem Fall nicht möglich ist (Art. 45c lit. b FMG). Für technisch notwendige Cookies bedarf es nach dem Leitfaden des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten zu Cookies und ähnlichen Technologien (Version 1.1 vom 6. Oktober 2025) keiner Einwilligung; ein Cookie-Banner wird daher nicht angezeigt. Tracking-, Analyse- oder Werbe-Cookies sowie entsprechende Drittanbieter-Dienste werden nicht eingesetzt.

BezeichnungZweckLebensdauer
Sitzungs-Cookie (in der produktiven Umgebung mit Sicherheits-Präfix __Secure-, in der Entwicklungsumgebung ohne Präfix)Aufrechterhaltung der angemeldeten SitzungSieben Tage, mit täglicher Erneuerung bei aktiver Nutzung
CSRF-Schutz-Cookie (in der produktiven Umgebung mit Sicherheits-Präfix __Host-)Schutz gegen seitenübergreifende AnfragefälschungBis zur Beendigung der Browser-Sitzung
Weiterleitungs-Cookie (in der produktiven Umgebung mit Sicherheits-Präfix __Secure-)Rückleitung an die ursprünglich aufgerufene Seite nach erfolgreicher AnmeldungBis zur Beendigung der Browser-Sitzung

Sämtliche genannten Cookies werden serverseitig gesetzt, sind nicht durch Skripte auslesbar und werden in der produktiven Umgebung ausschliesslich über verschlüsselte Verbindungen übertragen. Ergänzend wird im Browser ein flüchtiger Sitzungs-Marker verwendet, der die Anzeige des Begrüssungs-Bildschirms auf einmal je Browser-Sitzung begrenzt; er enthält keine Personendaten und wird mit dem Schliessen des Browser-Tabs verworfen. Eine weitergehende lokale Speicherung von Personendaten findet nicht statt.

11. Datensicherheit

Der Schutz der bearbeiteten Personendaten wird durch dem Stand der Technik entsprechende technische und organisatorische Massnahmen gewährleistet (Art. 8 DSG i.V.m. Art. 1 ff. DSV). Sämtliche Datenübertragungen zwischen Endgerät und Server erfolgen verschlüsselt; Authentifizierungsmerkmale, Einladungs- und Rücksetzungs-Codes werden ausschliesslich in geschützter, nicht rückrechenbarer Form gespeichert. Der Zugriff auf den Datenbestand ist serverseitig durchgesetzt und folgt einer rollenbasierten Berechtigungsstruktur; angemeldete Personen sehen nur jene Daten, die ihrer Funktion entsprechen. Die Anwendung ist gegen die einschlägigen Klassen automatisierter Angriffe — insbesondere seitenübergreifende Skript- und Anfragenfälschung, Eingabe-Manipulation sowie automatisierte Massenanfragen — durch restriktive Sicherheits-Header, Eingabevalidierung und Schutzmechanismen gegen Brute-Force-Versuche abgesichert.

Organisatorisch greifen das Prinzip der minimalen Berechtigung, eine systematische Protokollierung sicherheitsrelevanter Vorgänge sowie periodische Überprüfungen der Sicherheitslage. Die produktive Umgebung wird in zertifizierten Schweizer Rechenzentren betrieben; die Datenbank ist nicht öffentlich erreichbar und nur über interne Verbindungen zugänglich. Sicherungskopien werden verschlüsselt verwahrt (Abschnitt 8).

12. Verletzung der Datensicherheit

Wird eine Verletzung der Datensicherheit festgestellt, die voraussichtlich zu einem hohen Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Personen führt, meldet die Chraft Chäller AG diese so rasch als möglich dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Art. 24 Abs. 1 DSG). Die betroffenen Personen werden informiert, wenn dies zu ihrem Schutz erforderlich ist oder der Beauftragte es verlangt (Art. 24 Abs. 4 DSG).

13. Minderjährige

Vertragliche Beziehungen mit Mieterinnen und Mietern werden ausschliesslich mit volljährigen, urteilsfähigen Personen begründet. Eine eigenständige Konto- oder Vertragsanlage durch Minderjährige ist nicht vorgesehen.

Therapieanfragen über das öffentliche Anfrageformular «Therapieanfrage» können sich demgegenüber auch auf minderjährige Personen beziehen. In diesen Fällen wird die erforderliche ausdrückliche Einwilligung in die Bearbeitung der Angaben mit Gesundheitsbezug durch die Inhaberin oder den Inhaber der elterlichen Sorge erteilt (Art. 304 ZGB); urteilsfähige Minderjährige (Art. 16 ZGB) können die Einwilligung in höchstpersönlichen Angelegenheiten selbst erteilen. Die Dokumentation der Einwilligung erfolgt nach den in Abschnitt 3 beschriebenen Modalitäten; die Aufbewahrungsfristen für offene und übernommene Therapieanfragen (Abschnitt 8) gelten unabhängig vom Alter der betroffenen Person.

Wird eine Anfrage durch eine Fachperson nach mündlicher Zustimmung hinterlegt, hat die Fachperson die Zustimmung der Inhaberin oder des Inhabers der elterlichen Sorge einzuholen; bei urteilsfähigen Minderjährigen genügt deren eigene Zustimmung. Mit der Übernahme der Anfrage bearbeitet die Fachperson die Angaben als eigenständige Verantwortliche (Abschnitt 6). Eine darüber hinausgehende Bearbeitung von Daten Minderjähriger findet seitens der Chraft Chäller AG nicht statt; insbesondere wird keine Infrastruktur zur fortlaufenden Behandlungs- oder Diagnosedokumentation Minderjähriger bereitgestellt. Die Rechte nach Abschnitt 9 werden bei Minderjährigen durch die Inhaberin oder den Inhaber der elterlichen Sorge ausgeübt; urteilsfähige Minderjährige können sie ergänzend selbst geltend machen.

14. Änderungen dieser Erklärung

Die Chraft Chäller AG behält sich vor, diese Datenschutzerklärung jederzeit anzupassen, namentlich bei Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, der eingesetzten Technologien oder der bearbeiteten Daten. Die jeweils geltende Fassung ist mit Versionsbezeichnung und Stand-Datum unter chraft-circle.app/datenschutz abrufbar. Bei wesentlichen Anpassungen werden registrierte Vertragspartner per E-Mail informiert; massgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bearbeitung veröffentlichte Fassung.

15. Kontakt und Aufsichtsbehörde

Anfragen zum Datenschutz sowie die Geltendmachung der in Abschnitt 9 genannten Rechte richten Sie an die Chraft Chäller AG, Burghaldenweg 20, 4435 Niederdorf, Schweiz, oder an info@chraft-chaeller.ch. Unabhängig davon kann jede Person dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) eine Verletzung von Datenschutzvorschriften anzeigen (Art. 49 Abs. 1 DSG): EDÖB, Feldeggweg 1, 3003 Bern, erreichbar über www.edoeb.admin.ch.

16. Stand

Diese Datenschutzerklärung trägt die Versionsbezeichnung 2.0. Sie wurde am 16. Juli 2026 vollständig überarbeitet und tritt in der vorliegenden Fassung mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie richtet sich nach dem Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG, SR 235.1, in Kraft seit 1. September 2023) und der zugehörigen Datenschutzverordnung (DSV, SR 235.11).